In einer normalen Mietwohnung oder einem einfachen Einfamilienhaus sind Glasschäden in der Regel eher selten. Hier lohnt es, sich den Extra-Beitrag für den Glasschutz zu sparen und einen eventuell eintretenden Schaden selber zu regulieren.
Anders sieht das aus, wenn du einen Wintergarten hast, ein Gewächshaus oder besonders große Glasfächen. Diese sind meist teuer und bieten zudem noch eine größere Angriffsfläche. Ein extra Schutz ist hier also ratsam.
Versichert ist beim extra Glasschutz das Zerbrechen des Glases. Schrammen, Kratzer oder Erblindung der Scheiben sind nicht versichert.
Versichert sind dann die Fensterscheiben eines Gebäudes, Türverglasungen, Glasbausteine, Profilbaugläser, Lichtkuppeln aus Kunststoff oder Glas, Kochflächen aus Glaskeramik, Platten und Spiegel aus Glas, Möbelverglasungen, Bildverglasungen, Duschkabinen, Aquarien und Terrarien aus Glas. Nicht in der Glasversicherung versichert sind Hohlgläser (Weingläser, Biergläser, Glühbirnen, Leuchtrühren). Ob du diese Absicherung benötigst, hängt also von deiner Einrichtung ab und ob dein Vermieter die Gebäudeverglasung eventuell selbst versichert hat.